Unveränderbarkeit

Unveränderbarkeit ist ein wesentliches Merkmal der rechtssicheren und revisionssicheren Archivierung. Dieser Grundsatz besagt, dass ein Dokument nach seiner Archivierung nicht mehr geändert, manipuliert oder gelöscht werden darf. Diese Anforderung ist in den GoBD verankert und stellt sicher, dass alle steuerrelevanten Dokumente und Unterlagen in ihrer ursprünglichen Form aufbewahrt werden. Um die Unveränderbarkeit zu gewährleisten, setzen viele Unternehmen auf spezielle Archivierungssysteme und Dokumentenmanagementsysteme (DMS), die über entsprechende Schutzmechanismen verfügen. Dazu gehören Funktionen wie das Einfrieren von Dokumenten, die Protokollierung sämtlicher Zugriffe und Änderungen sowie die Vergabe von Zugriffsrechten. Ein revisionssicheres Archiv muss zudem sicherstellen, dass jede Veränderung oder Versionierung eines Dokuments nachvollziehbar ist. Die Unveränderbarkeit von Dokumenten ist besonders wichtig bei der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und bei Prüfungen durch Behörden. Sie schafft Vertrauen und stellt sicher, dass die archivierten Informationen jederzeit als Beweismittel verwendet werden können.